Familiennachzug Portugal 2026: Regeln, Einkommen, Ablauf
Über den Familiennachzug (reagrupamento familiar) holt ein Nicht-EU-Bürger, der bereits mit Aufenthaltserlaubnis in Portugal lebt, Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder oder unterhaltsabhängige Eltern nach. Mit der Lei 61/2025 (in Kraft seit 23. Oktober 2025) haben sich die Regeln stark verändert: Die meisten Antragsteller warten jetzt zwei Jahre, bevor sie den Antrag stellen dürfen, und die AIMA hat bis zu neun Monate Zeit für die Entscheidung. Dieser Leitfaden fasst die geltende Rechtslage zusammen, dazu das, was AIMA und Konsulate veröffentlichen, und wo die Praxis noch unklar ist, Stand September 2026.
Wartezeit: Erlaubnis seit 2 Jahren gültig; 15 Monate für Ehe- oder Lebenspartner, mit denen Sie vor der Einreise 18 Monate zusammengelebt haben. Keine Wartezeit für minderjährige Kinder in Ihrer Obhut, deren anderen Elternteil und die Familien von Hochqualifizierten, Golden-Visa- und Blue-Card-Inhabern.
Geld: 920 € im Monat für Sie, +460 € je weiteren Erwachsenen, +276 € je Kind, für mindestens 12 Monate gesichert und ohne Sozialleistungen. Ein Paar: 1 380 €/Monat.
Wohnung: Eigentum oder Miete, üblich für eine Familie dieser Größe in der Region.
Fristen: Die AIMA entscheidet innerhalb von 9 Monaten (verlängerbar in komplexen Fällen); Schweigen gilt nicht mehr als Zustimmung. Nach der Genehmigung hat die Familie 90 Tage für den Visumantrag.
Nach der Ankunft: eine Erlaubnis mit gleicher Laufzeit wie Ihre; Portugiesisch- und Staatsbürgerkurse sowie Schulbesuch der Kinder werden bei der Verlängerung geprüft.
Wer den Antrag stellt und wer nachziehen darf
Antragsteller ist ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in Portugal (Lei 23/2007, Art. 98). Das Gesetz erfasst folgende Familienmitglieder (Art. 99 und 100):
- Ehepartner oder Partner in einer faktischen Lebensgemeinschaft, die nach dem Gesetz nachgewiesen ist. Die AIMA verlangt Unterlagen über eine Gemeinschaft von mehr als 2 Jahren.
- Minderjährige oder geschäftsunfähige Kinder des Paares oder eines Ehepartners, auch adoptierte, sofern Portugal die Adoption anerkennt.
- Volljährige Kinder, ledig, vom Paar unterhalten und an einer Schule oder Hochschule in Portugal eingeschrieben.
- Eltern des Antragstellers oder des Ehepartners, wenn sie unterhaltsabhängig sind.
- Minderjährige Geschwister unter Ihrer Vormundschaft, wenn Portugal die Entscheidung anerkennt.
Seit der Lei 61/2025 zählen Ehe oder Lebensgemeinschaft nur, wenn sie nach portugiesischem Recht gültig und anerkannt sind, und beide müssen am Tag des Antrags mindestens 18 Jahre alt sein (Art. 99 Nr. 6). Für das Kind nur eines Ehepartners braucht es die schriftliche, von einem portugiesischen Konsulat beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils oder eine Sorgerechtsentscheidung (Art. 99 Nr. 4).
Gilt Ihre Erlaubnis für Studium, unbezahltes Praktikum oder Freiwilligendienst, zählen nur Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder, nicht Eltern oder volljährige Kinder (Art. 99 Nr. 3).
Die Zwei-Jahres-Regel und wer ausgenommen ist
Bis Oktober 2025 konnte jeder Inhaber einer gültigen Erlaubnis sofort beantragen. Die Lei 61/2025 hat Art. 98 neu gefasst: Nötig ist jetzt eine Aufenthaltserlaubnis, die seit mindestens zwei Jahren gültig ist. Die Regel gilt für Anträge, die nach dem Inkrafttreten am 23. Oktober 2025 gestellt wurden (Lei 61/2025, Art. 8).
| Ihre Erlaubnis | Ehe- oder Lebenspartner | Minderjährige Kinder | Eltern, volljährige Kinder |
|---|---|---|---|
| D7, D8, D2, Arbeit (auch nach einem Arbeitssuchvisum) | 2 Jahre; 15 Monate nach 18 Monaten Zusammenleben vor der Einreise; keine Wartezeit, wenn er/sie der andere Elternteil Ihres minderjährigen Kindes ist | Keine Wartezeit | 2 Jahre |
| Hochqualifizierte, Lehr- oder Kulturtätigkeit (Art. 90, z. B. das D3) | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit |
| Golden Visa (Art. 90-A) | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit |
| Blaue Karte EU (Art. 121-A) | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit |
Die 15-Monats-Option gilt für Ehe- oder gleichgestellte Partner, die in der Zeit unmittelbar vor Ihrer Einreise nach Portugal mindestens 18 Monate mit Ihnen zusammengelebt haben (Art. 98 Nr. 2). In begründeten Ausnahmefällen kann das für Migration zuständige Regierungsmitglied die Wartezeit erlassen oder verkürzen und berücksichtigt dabei die Festigkeit der Familienbande und Ihre Integration (Art. 98 Nr. 4); ein Antragsformular dafür gibt es nicht, planen Sie also nicht damit.
D7 und D8 stehen nicht auf der Ausnahmeliste: Wer mit D7 oder D8 allein kommt, wartet in der Regel zwei Jahre auf Ehepartner oder Eltern. Den Umzug der Familie sollte man deshalb vor dem Hauptvisum planen.
Gemeinsam einreisen statt warten
Es gibt einen zweiten Weg, der kein Familiennachzug ist: Familienangehörige können gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller eigene Aufenthaltsvisa beantragen, um ihn zu begleiten (Art. 58 Nr. 5). Das Konsulat verlangt dann den Nachweis der familiären Bindung und stabiler Mittel für die ganze Familie für die Aufenthaltsdauer, höchstens 12 Monate (MNE, „acompanhamento de requerente"). Laut MNE ist das Familiennachzugsvisum nicht für Angehörige gedacht, die auf diesem Weg beantragen.
Nach der Ankunft beantragt jedes Familienmitglied seine Erlaubnis bei der AIMA. Die öffentlichen Seiten von AIMA und MNE sagen nicht, wie die Zwei-Jahres-Regel auf Angehörige mit Begleitvisum angewendet wird. Klären Sie das Verfahren daher mit Konsulat und AIMA, bevor Sie darauf bauen. Für Familien mit Kindern: D8 mit Kindern.
Wenn Ihr Partner EU-Bürger ist: ein anderer Weg
Der Nachzug nach Art. 98 gilt nur für Angehörige von Nicht-EU-Bürgern. Ist die Person, zu der Sie ziehen, Staatsangehörige eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz, gelten die Freizügigkeitsregeln: keine zwei Jahre Wartezeit, kein Mindesteinkommen, eine Aufenthaltskarte innerhalb von drei Monaten und Arbeitserlaubnis ab dem ersten Tag. Siehe Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Bürgern und EU-Bürger. Angehörige, die selbst EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige sind, brauchen kein Nachzugsvisum.
Wie viel Geld Sie 2026 brauchen
Sie müssen über Mittel verfügen, die „ausreichen, um alle Familienmitglieder ohne Rückgriff auf Sozialleistungen zu unterhalten" (Art. 101 Nr. 1 b). Maßstab ist die Portaria 1563/2007: der garantierte monatliche Mindestlohn, 920 € im Jahr 2026, pro Person gerechnet: 100 % für den ersten Erwachsenen, 50 % (460 €) für jeden weiteren Erwachsenen, 30 % (276 €) für jedes Kind unter 18 oder unterhaltsabhängige volljährige Kind. Beim Familiennachzug müssen diese Mittel für mindestens 12 Monate gesichert sein (Portaria, Art. 9). Rechenbeispiele (die 12-Monats-Spalte ist einfache Multiplikation):
| Haushalt in Portugal | Pro Monat | 12 Monate |
|---|---|---|
| Sie + Ehepartner | 1 380 € | 16 560 € |
| Sie + 1 Kind (alleinerziehend) | 1 196 € | 14 352 € |
| Sie + Ehepartner + 1 Kind | 1 656 € | 19 872 € |
| Sie + Ehepartner + 2 Kinder | 1 932 € | 23 184 € |
| Sie + Ehepartner + 2 abhängige Eltern | 2 300 € | 27 600 € |
Es zählen alle, die im Haushalt leben werden, auch Sie. Gehalt, Rente oder anderes regelmäßiges Einkommen sind geeignet; die Portaria verlangt stabile und regelmäßige Mittel, daher schwächen knappe Beträge aus unregelmäßigen Quellen den Antrag. Wo erforderlich, verlangt die AIMA zusätzlich eine unterschriebene Verpflichtungserklärung zum Lebensunterhalt der Familie (termo de responsabilidade, Modelo 4), deren Unterschrift von Notar, Anwalt oder solicitador beglaubigt sein muss, sofern sie nicht vor der AIMA unterschrieben wird. Mehr zu den Beträgen unter Einkommen für ein Aufenthaltsvisum.
Wohnung
Nötig ist eine eigene oder gemietete Unterkunft, die „für eine vergleichbare Familie in derselben Region als üblich gilt" und die allgemeinen Sicherheits- und Hygienestandards erfüllt (Art. 101 Nr. 1 a). Das Gesetz überlässt die Definition einer Portaria; auf den AIMA-Seiten steht keine Zahl (Quadratmeter pro Person), sicher ist daher ein Mietvertrag mit einer für die ganze Familie plausiblen Größe.
Tatsächlich verlangt die AIMA eine eidesstattliche Erklärung zur Wohnadresse mit Angabe, auf welcher Grundlage Sie dort wohnen, dazu einen Grundbuchauszug bei Eigentum oder eine Erklärung des Vermieters bzw. Gastgebers bei Miete. Wenn der Vermieter nicht mitspielt: Adressnachweis (morada).
Dokumenten-Checkliste
Die AIMA-Liste für einen Antrag für Angehörige im Ausland (Art. 98 Nr. 1):
- Antragsformular (Modelo 1), von Ihnen als Antragsteller unterschrieben.
- Ihre Aufenthaltserlaubnis.
- Beglaubigte Kopie des Reisepasses jedes Angehörigen.
- Beglaubigter Nachweis der familiären Bindung (siehe unten).
- Eidesstattliche Adresserklärung mit Grundbuchauszug oder Vermietererklärung.
- Nachweis der Unterhaltsmittel und, wo erforderlich, Modelo 4.
- Strafregisterauszug jedes Angehörigen aus dem Staat der Staatsangehörigkeit oder dem Land, in dem er über ein Jahr gelebt hat, beglaubigt. Für Kinder unter 16 nicht erforderlich.
Nachweis der Bindung je nach Fall: Heiratsurkunde; Geburtsurkunde (bei volljährigen Kindern zusätzlich Nachweis der Unterhaltsabhängigkeit und der Einschreibung in Portugal); Adoptionsbeschluss; ärztliches Gutachten oder Gerichtsentscheidung zur Geschäftsunfähigkeit; beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils oder Sorgerechtsentscheidung; Nachweis der Abhängigkeit der Eltern, etwa regelmäßige Überweisungen; Vormundschaftsentscheidung für minderjährige Geschwister; Nachweise einer Lebensgemeinschaft von über 2 Jahren.
Schritt für Schritt
- 1. Stichtag prüfen: 2 Jahre (oder 15 Monate) ab Beginn der Gültigkeit Ihrer Erlaubnis, sofern keine Ausnahme greift.
- 2. Sie beantragen bei der AIMA in Portugal, nicht die Familie beim Konsulat. Der Antrag erfolgt nach Terminvereinbarung persönlich in jeder AIMA-Stelle. Die AIMA kann Sie und Ihre Angehörigen befragen (Art. 104).
- 3. Die AIMA entscheidet innerhalb von 9 Monaten (Art. 105). In außergewöhnlichen, komplexen Fällen kann die Frist einmal um denselben Zeitraum verlängert werden; Sie werden informiert.
- 4. Mitteilung: Die Genehmigung wird Ihnen innerhalb von 8 Tagen mitgeteilt (Decreto Regulamentar 84/2007, Art. 68).
- 5. Die Familie beantragt das Visum innerhalb von 90 Tagen beim portugiesischen Konsulat ihres Wohnorts, mit der AIMA-Mitteilung, Ausweisdokumenten und bei Minderjährigen einer Reisegenehmigung der Sorgeberechtigten. Wird die Frist versäumt, verfällt die Genehmigung.
- 6. Das Konsulat erteilt das Nachzugsvisum (Art. 64). Die allgemeine Frist für Aufenthaltsvisa beträgt 60 Tage.
- 7. Einreise: Das Visum erlaubt zwei Einreisen und 4 Monate Aufenthalt (Art. 58).
- 8. Erlaubnis bei der AIMA: Jedes Familienmitglied beantragt seine Aufenthaltserlaubnis (Art. 107).
Allein die gesetzlichen Fristen (9 Monate AIMA, bis zu 60 Tage Konsulat) ergeben rund 11 Monate bis zur Einreise, die Beschaffung der Dokumente kommt hinzu. Behalten Sie die Termine mit dem AIMA-Fristenrechner und der Umzugs-Checkliste im Blick.
Was sich 2025 und 2026 geändert hat
| Vor dem 23.10.2025 | Jetzt | |
|---|---|---|
| Wartezeit | Keine: gültige Erlaubnis genügte | 2 Jahre (15 Monate für manche Partner), mit Ausnahmen |
| AIMA-Entscheidung | 3 Monate, +3 in komplexen Fällen | 9 Monate, +9 in komplexen Fällen |
| Keine Antwort in der Frist | Stillschweigende Genehmigung nach 6 Monaten | Keine stillschweigende Genehmigung mehr (Art. 105 Nr. 3 und 4 aufgehoben) |
| Integration | Nicht verlangt | Sprach- und Staatsbürgerkurse; Prüfung bei Verlängerung |
Die Lei 62/2026, in Kraft seit 11. September 2026, hat die Artikel zum Familiennachzug selbst nicht geändert. Geändert hat sie die allgemeinen Regeln, die für Ihre Familie nach der Ankunft gelten: Die AIMA muss über eine neue Erlaubnis in 90 Tagen (+30 in Ausnahmefällen) und über eine Verlängerung in 60 Tagen entscheiden, und eine unbeantwortete Verlängerung gilt nicht mehr als stillschweigend genehmigt (Art. 82).
Familie bereits in Portugal
Seit der Lei 61/2025 ist ein Antrag für Angehörige, die schon in Portugal sind, nur für die von der Wartezeit ausgenommenen Angehörigen möglich: minderjährige oder geschäftsunfähige Kinder in Ihrer Obhut, deren anderer Elternteil sowie Familien von Inhabern nach Art. 90, 90-A und 121-A, die auf dieser Grundlage eingereist sind und sich am Tag des Antrags so in Portugal aufhalten (Art. 103 Nr. 2). Die AIMA verlangt einen Nachweis der legalen Einreise. Die 180-tägige Übergangsregel für andere bereits anwesende Angehörige ist im April 2026 ausgelaufen (Lei 61/2025, Art. 6).
Das Serviceportal der AIMA nimmt Online-Anträge derzeit nur für Angehörige an, die schon in Portugal sind, wenn zum Haushalt mindestens ein Minderjähriger gehört; Anträge für Angehörige im Ausland laufen über einen persönlichen Termin. Laut AIMA-FAQ können Inhaber einer CPLP-Aufenthaltserlaubnis derzeit keinen Nachzugsantrag stellen; fragen Sie bei der AIMA nach, ob sich das geändert hat. In Portugal geborene Kinder von Erlaubnisinhabern haben einen eigenen Weg (Art. 122 Nr. 1 a).
Nach der Ankunft: die Erlaubnis des Angehörigen
- Laufzeit: dieselbe wie Ihre Erlaubnis (Art. 107 Nr. 1). Angehörige eines Daueraufenthaltsberechtigten erhalten 2 Jahre, verlängerbar um jeweils 3.
- Eigenständige Erlaubnis: nach 2 Jahren, solange die familiäre Bindung besteht, oder früher, wenn Sie minderjährige Kinder mit Wohnsitz in Portugal haben. Ehe- oder Lebenspartner seit mehr als 5 Jahren erhalten sofort eine eigenständige Erlaubnis; Trennung, Scheidung, Verwitwung oder häusliche Gewalt können sie auch früher begründen (Art. 107).
- Integrationsmaßnahmen: Nachgezogene Angehörige müssen Kurse in portugiesischer Sprache und zu den Grundsätzen und Werten der Verfassung besuchen, Minderjährige die Schulpflicht erfüllen (Art. 101 Nr. 3). Die Verlängerung hängt von diesem Nachweis ab, vom Verzicht auf Sozialleistungen und von Kenntnissen der Sprache und der Verfassungswerte, außer das Versäumnis ist den Angehörigen nicht zuzurechnen (Nr. 4). Die Einzelheiten soll eine Durchführungsverordnung regeln; fragen Sie die AIMA, welche Kurse derzeit anerkannt werden. Für Kinder: Kind an einer portugiesischen Schule anmelden.
- Abwesenheit: Wie jede befristete Erlaubnis kann sie nach 6 Monaten am Stück oder 8 Monaten insgesamt im Ausland ohne triftigen Grund widerrufen werden (Art. 85). Siehe Portugal verlassen, während man auf die Karte wartet.
- Verlängerung: mindestens 30 Tage vor Ablauf beantragen; siehe Verlängerung der Erlaubnis.
Was es kostet
| Posten | Betrag | Hinweise |
|---|---|---|
| AIMA: Annahme und Prüfung des Antrags | 133,00 € | 99,80 € über einen digitalen Kanal |
| AIMA: Erteilung einer befristeten Erlaubnis | 114,30 € | 85,80 € digital; je Familienmitglied |
| Eilkarte | 47,80 € | Optional; innerhalb von 2 Werktagen nach Genehmigung |
| Nachzugsvisum | 110 € | Zahlen Ehepartner oder Eltern; Kinder sind befreit |
| Familie eines Golden-Visa-Inhabers | 842,80 € + 8 418,90 € | Eigene, deutlich höhere AIMA-Gebühren (am Schalter) |
| Mittel (keine Gebühr) | 16 560 € für ein Paar | Für 12 Monate gesichert |
Die AIMA-Gebühren stammen aus ihrer Tabelle, zuletzt aktualisiert am 26. Februar 2026; prüfen Sie die genauen Positionen beim Termin. Apostillen, Übersetzungen, Unterschriftsbeglaubigungen und die Servicegebühr des Visazentrums kommen hinzu und hängen vom Land ab.
Häufige Ablehnungsgründe
- Zu früh beantragt: vor Ablauf der 2 Jahre (oder 15 Monate) ohne passende Ausnahme.
- Mittel unter dem Haushaltsbedarf, unregelmäßig oder abhängig von Sozialleistungen.
- Wohnung ohne Nachweis, dass sie zur Familie passt.
- Dokumente: fehlende Apostille, Geburtsurkunde älter als ein Jahr, keine Zustimmung des anderen Elternteils.
- Ein Angehöriger mit Einreiseverbot, SIS-Ausschreibung oder als Gefahr für öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Art. 106).
- Schein-Ehe, Schein-Partnerschaft oder Scheinadoption: Grund, die Erlaubnis auch nach Erteilung zu widerrufen (Art. 108).
Vor einer Ablehnung muss die AIMA die familiären Bindungen, Ihre Aufenthaltsdauer in Portugal und die Bindungen zum Herkunftsland abwägen. Die Ablehnung muss begründet werden und kann vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden; ist die Familie bereits in Portugal und stützt sich die Ablehnung nur auf die Voraussetzungen (Mittel, Wohnung), hat die Klage aufschiebende Wirkung (Art. 106). Die Gebühr von 75 € für den Verwaltungsrechtsbehelf gegen Visumsablehnungen gilt nicht bei Ablehnungen im Zusammenhang mit dem Familiennachzug. Wenn Ihr Verfahren stockt: AIMA-Verfahren hängt oder abgelehnt.
Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft
Nachgezogene Angehörige sammeln ihre eigene Aufenthaltszeit. Daueraufenthalt gibt es nach 5 Jahren befristetem Aufenthalt mit Portugiesisch-Grundkenntnissen (Art. 80). Die Staatsbürgerschaft setzt nach der Lei Orgânica 1/2026 10 Jahre legalen Aufenthalt voraus (7 für CPLP- und EU-Staatsangehörige). Siehe wie lange bis zur Staatsbürgerschaft und Portugiesisch A2.
Noch unklar, welches Hauptvisum passt, bevor Sie den Umzug der Familie planen? Nutzen Sie den Visa-Finder oder lesen Sie die Kurzfassung unter Fragen zum Familiennachzug. Alle Regeln oben stammen aus der Lei 23/2007 in der Fassung der Leis 61/2025 und 62/2026, von der AIMA und vom MNE, Stand September 2026; wo die Praxis noch nicht gefestigt ist, sagt dieser Leitfaden das.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich warten, bevor meine Familie nach Portugal nachziehen kann?
Gilt die Zwei-Jahres-Regel für D7- und D8-Inhaber?
Welches Einkommen brauche ich 2026 für den Familiennachzug?
Wie lange braucht die AIMA für die Entscheidung?
Kann ich meine Eltern nach Portugal holen?
Mein Partner ist EU-Bürger. Ist das mein Weg?
Müssen nachgezogene Angehörige Portugiesisch lernen?
Wo hängen Sie fest?
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