EU-Bürger in Portugal 2026: CRUE, NIF, NISS und SNS
Wenn du die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder Andorras hast, brauchst du für ein Leben in Portugal weder Visum noch Aufenthaltstitel. Was du brauchst, ist eine kurze Reihe von Anmeldungen: eine bei der Gemeinde (das CRUE) und danach die Alltagsnummern, die hier jeder nutzt, für Steuern, Sozialversicherung und Gesundheit. An der Grenze fragt niemand danach, deshalb schieben viele sie auf. Dieser Leitfaden folgt dem Freizügigkeitsgesetz (Lei 37/2006) und dem, was AIMA, die Câmaras, die Steuerbehörde (AT), die Segurança Social und der SNS veröffentlichen, Stand September 2026.
Erste 3 Monate: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt.
Nach 3 Monaten: Anmeldung bei der Câmara Municipal (Gemeinde) deines Wohnorts, innerhalb von 30 Tagen; du erhältst das CRUE (Anmeldebescheinigung), 5 Jahre gültig.
Gebühr: 18 € vor Ort oder 15 € online (ab 25 Jahren); 15 € / 12,50 € unter 25; 7,50 € unter 6; bis 1 Jahr gebührenfrei.
Voraussetzung: Arbeit in Portugal, oder ausreichende Mittel (und Krankenversicherung, falls dein Land das von Portugiesen verlangt), oder Studium.
Nach 5 Jahren: Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht, jetzt online bei AIMA zu beantragen.
Familie ohne EU-Pass: eine eigene Aufenthaltskarte von AIMA, nicht das CRUE.
Für wen das gilt
Das Freizügigkeitsgesetz gilt für Bürger der EU-Mitgliedstaaten und entsprechend für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz (Lei 37/2006, Art. 3); AIMA und die Câmaras nennen außerdem Andorra. Es gilt auch für ihre Familienangehörigen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit.
Zwei Gruppen fallen nicht darunter. Drittstaatsangehörige, die allein umziehen, brauchen ein Aufenthaltsvisum: siehe D7, D8 oder den Visa-Finder. Britische Staatsangehörige sind keine EU-Bürger mehr; wer schon vor dem Brexit in Portugal lebte, hat einen eigenen Status nach dem Austrittsabkommen, für den AIMA zuständig ist, und Neuankömmlinge nutzen die Visa-Wege. Mehr dazu unter Umzug aus Großbritannien nach Portugal.
Die ersten drei Monate und die 30-Tage-Frist
In den ersten drei Monaten darfst du ohne weitere Bedingungen oder Formalitäten in Portugal leben, nur mit gültigem Ausweis oder Reisepass (Art. 6). Bleibst du länger, musst du dein Aufenthaltsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf dieser drei Monate anmelden (Art. 14 Abs. 1), also ungefähr zwischen Tag 91 und Tag 120 nach der Ankunft.
Ignorieren solltest du das nicht: Wer sich nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 400 € bis 1.500 €, bei Fahrlässigkeit halbiert (Art. 30). Gleichzeitig sagt das Gesetz, dass die Bescheinigung nie Voraussetzung für die Ausübung eines Rechts ist und der Status als EU-Aufenthaltsberechtigter auch anders nachgewiesen werden kann (Art. 21). In der Praxis verlangen Finanzamt und SNS aber das CRUE (siehe unten), und genau dieses Dokument macht den Rest einfach.
Voraussetzungen für mehr als drei Monate
Für einen Aufenthalt über drei Monate musst du eine dieser Voraussetzungen erfüllen (Art. 7 Abs. 1):
- Erwerbstätigkeit in Portugal, angestellt oder selbstständig.
- Ausreichende Mittel für dich und deine Familie sowie eine Krankenversicherung, sofern dein Herkunftsland das von portugiesischen Staatsangehörigen verlangt.
- Einschreibung an einer anerkannten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung, mit ausreichenden Mitteln (per Erklärung oder einem anderen Nachweis deiner Wahl) und Krankenversicherung unter denselben Bedingungen.
- Du bist ein Familienangehöriger, der einen EU-Bürger begleitet oder ihm nachzieht, der eine der obigen Voraussetzungen erfüllt.
Für "ausreichende Mittel" nennt das Gesetz keinen Eurobetrag: Sie dürfen nicht unter der Schwelle liegen, unterhalb derer der Staat eigenen Bürgern Sozialleistungen gewährt, unter Berücksichtigung der persönlichen Lage (Art. 2 f). Wer aufhört zu arbeiten, behält den Arbeitnehmerstatus bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit mit Meldung beim Arbeitsamt (IEFP) oder bei einer Weiterbildung, die mit der früheren Tätigkeit zusammenhängt (Art. 7 Abs. 3). EU-Bürger, die zur Arbeitssuche gekommen sind, dürfen nicht ausgewiesen werden, solange sie nachweisen, dass sie weiter suchen (Art. 9 Abs. 4).
Bei der Anmeldung unterschreibst du eine ehrenwörtliche Erklärung, dass du eine der Voraussetzungen erfüllst. Die Câmara kann Nachweise verlangen, etwa Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Mittelnachweis, aber nur im Einzelfall bei begründeten Zweifeln und nie systematisch (Art. 9 Abs. 2).
Die Anmeldung bei der Câmara: das CRUE
Das Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia (CRUE) stellt die Câmara Municipal deines Wohnorts aus (Art. 14 Abs. 2), nicht AIMA. Es enthält Name, Adresse und Anmeldedatum und gilt 5 Jahre oder für die geplante Aufenthaltsdauer, wenn diese kürzer ist (Art. 14 Abs. 3 und 4).
Unterlagen (Gesetz und AIMA): gültiger Personalausweis oder Reisepass und die ehrenwörtliche Erklärung, die du vor Ort bekommst. Die Câmaras prüfen außerdem, ob du in ihrem Gebiet wohnst. Die Câmara do Porto zum Beispiel akzeptiert einen dieser Nachweise:
- eine Wohnsitzbescheinigung (atestado de residência) der Junta de Freguesia;
- einen Mietvertrag auf deinen Namen mit der elektronischen Mietquittung der Steuerbehörde oder der Vertragsmeldung "Modelo 2";
- einen Kaufvertrag oder Grundbuchauszug;
- eine Bescheinigung über den Steuerwohnsitz (certidão de domicílio fiscal) aus dem Portal das Finanças.
Porto weist außerdem darauf hin, dass du bei der Ausstellung persönlich anwesend sein musst, dass Kinder unabhängig vom Alter mitkommen müssen (mit beiden Eltern oder notarieller Vollmacht des abwesenden Elternteils) und dass du keine portugiesische Handynummer brauchst. Wenn der Vermieter nicht mitspielt, lies wenn der Vermieter nicht unterschreibt und Adressnachweis (morada).
Ablauf und Dauer. Die meisten Câmaras arbeiten mit Termin. In Porto buchst du über die Linha Porto oder stellst den Antrag online; am Schalter wird die Bescheinigung sofort ausgestellt, online dauert es bis zu 10 Arbeitstage, abgeholt wird persönlich. Jede Gemeinde organisiert das etwas anders, also schau vorher auf die Website deiner Câmara.
Was es kostet
| Dokument | Gebühr | Hinweis |
|---|---|---|
| CRUE, ab 25 Jahren | 18 € vor Ort / 15 € online | Portaria 1334-D/2010, geändert durch Portaria 13/2024 |
| CRUE, unter 25 | 15 € vor Ort / 12,50 € online | Dieselbe Tabelle |
| CRUE, unter 6 | 7,50 € | Gebührentabelle der AIMA und Merkblatt Porto |
| CRUE, bis 1 Jahr | Gebührenfrei | Vor Ort |
| Adressänderung ohne neues Dokument | 3 € | Bei der Câmara |
| Daueraufenthaltsbescheinigung oder Aufenthaltskarte für Familienangehörige | 18 € vor Ort / 15 € online (ab 25) | AIMA; Postversand +15 € |
Laut Gesetz dürfen diese Gebühren nicht höher sein als das, was Portugiesen für ihren eigenen Ausweis zahlen (Art. 29 Abs. 4). Die Beträge stammen aus der amtlichen Tabelle, zuletzt von AIMA am 26. Februar 2026 aktualisiert; bestätige sie bei deiner Câmara.
NIF und Bankkonto
Die NIF (Steuernummer) brauchst du für fast alles: Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Bankkonto, Strom und Wasser. Beantragen kannst du sie online über das e-balcão des Portal das Finanças durch einen gesetzlichen Vertreter mit Vollmacht oder persönlich mit Termin in jedem Finanzamt oder Loja do Cidadão. Die Nummer ändert sich nie; es ändert sich nur dein Status (gebietsfremd oder ansässig).
Wer in der EU, in Norwegen, Island oder Liechtenstein wohnt, muss keinen Steuervertreter benennen; das ist freiwillig, auch wenn du hier eine Immobilie oder einen Arbeitsvertrag hast (Merkblatt der AT zur NIF für Gebietsfremde). Nächste Schritte: NIF vor dem Umzug beantragen, wie lange die NIF dauert und Bankkonto eröffnen.
Steuerwohnsitz: 60 Tage, um das Finanzamt zu informieren
CRUE und Steuerstatus sind zwei getrennte Register. Steuerlich ansässig wirst du, sobald du dich in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Portugal aufgehalten hast oder hier eine Wohnung hast, die auf die Absicht schließen lässt, sie als gewöhnlichen Wohnsitz zu behalten (CIRS Art. 16). Ab dann hast du 60 Tage, um das zu melden und vom gebietsfremden zum ansässigen Status zu wechseln; andere Adressänderungen sind innerhalb von 15 Tagen zu melden.
Für den Wechsel legen Bürger der EU, des EWR, der Schweiz oder Andorras Ausweis oder Reisepass und das CRUE vor; auch Kaufurkunde, Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder ein Dokument einer öffentlichen Stelle können als Adressnachweis akzeptiert werden. Der Antrag läuft über das e-balcão ("Registo Contribuinte > Identific > Alteração Morada/Singulares") oder mit Termin im Finanzamt, nicht über das normale Online-Formular zur Adressänderung.
Ansässige zahlen IRS auf ihr Welteinkommen, vorbehaltlich der Doppelbesteuerungsabkommen. Das frühere NHR-Regime ist geschlossen, und IFICI gilt nur für bestimmte qualifizierte Tätigkeiten: siehe NHR ist geschlossen: was ist IFICI, IRS-Sätze 2026 und zwei Steuerfristen, die Neuankömmlinge überraschen. Das ist Orientierung, keine Steuerberatung.
NISS: Sozialversicherungsnummer
Die NISS brauchst du, um zu arbeiten, als Selbstständiger Beiträge zu zahlen oder Leistungen zu beziehen. Ausländer beantragen sie über ein Online-Formular im Portal der Segurança Social. Als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz fügst du deinen nationalen Ausweis oder Reisepass bei und ein Dokument, das den Grund belegt: meist den Arbeitsvertrag (ins Portugiesische übersetzt), die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit oder eine Bescheinigung der Stelle, die die Nummer braucht (etwa einer Schule). Hast du schon ein CRUE, leg es ebenfalls bei. Auch der Arbeitgeber kann die Nummer beantragen. Mehr unter was ist die NISS und so bekommst du die NISS.
Beachte: Sozialhilfeleistungen gibt es in den ersten drei Monaten des Aufenthalts nicht, und Studienbeihilfen erst nach dem Daueraufenthaltsrecht, außer für Arbeitnehmer und ihre Familien (Art. 20).
SNS: Patientennummer und Hausarzt
Beim nationalen Gesundheitsdienst meldest du dich im Gesundheitszentrum (centro de saúde) deines Wohngebiets an und erhältst eine número de utente. Eine Nummer kann schon beim ersten Kontakt mit dem SNS angelegt werden; für eine vollständige Registrierung ("registo atualizado"), die für die Einschreibung in der Primärversorgung und für einen Hausarzt nötig ist, legen EU-Bürger nach mehr als drei Monaten Aufenthalt das CRUE vor. Es wird auch abgelaufen akzeptiert, zusammen mit einem aktuellen Adressnachweis (ACSS, nationales Patientenregister). Legst du die Europäische Krankenversicherungskarte eines anderen Mitgliedstaats vor, wird die Behandlung diesem Staat in Rechnung gestellt. Siehe SNS-Patientennummer und Gesundheitsversorgung in Portugal.
Familienangehörige
- Familienangehörige mit EU-Staatsangehörigkeit melden sich wie du bei der Câmara an und erhalten ein eigenes CRUE; sie legen ihren Ausweis, den Nachweis der Familienbeziehung, dein CRUE und gegebenenfalls einen Nachweis vor, dass du für ihren Unterhalt aufkommst (Art. 14 Abs. 6).
- Familienangehörige ohne EU-Staatsangehörigkeit (Ehepartner, Partner in eingetragener oder bescheinigter Lebensgemeinschaft, Kinder unter 21 oder unterhaltsberechtigt, unterhaltsberechtigte Eltern) beantragen bei AIMA die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers, innerhalb von 30 Tagen nach ihren ersten drei Monaten. Sie erhalten sofort eine Antragsbescheinigung; die Karte muss innerhalb von 3 Monaten ausgestellt werden, gilt 5 Jahre und erlaubt Arbeit ab dem ersten Tag (Art. 15 und 19). Brauchen sie ein Einreisevisum, ist es kostenlos und wird beschleunigt bearbeitet (Art. 4). Details unter Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern.
Das ist kein Familiennachzug. Familiennachzug ist der Weg für Angehörige von Nicht-EU-Bürgern mit Wohnsitz in Portugal, mit Wartezeiten und Anforderungen an Einkommen und Wohnraum. Ist die Person, zu der jemand zieht, EU-Bürger, gilt der oben beschriebene Freizügigkeitsweg. Scheidung, Tod oder Wegzug des EU-Bürgers führen nicht automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts der Angehörigen (Art. 8). Zur Schulanmeldung: Kind an einer portugiesischen Schule anmelden.
Daueraufenthalt nach fünf Jahren
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt hast du ein Daueraufenthaltsrecht, das nicht mehr an Arbeit oder Mittel gebunden ist (Art. 10). Abwesenheiten bis zu 6 Monaten pro Jahr unterbrechen die Kontinuität nicht, ebenso wenig eine einmalige Abwesenheit von bis zu 12 Monaten aus wichtigem Grund wie Schwangerschaft, schwerer Krankheit, Studium oder Entsendung ins Ausland. Einmal erworben, geht das Recht erst nach mehr als 2 Jahren am Stück außerhalb Portugals verloren.
Die Daueraufenthaltsbescheinigung stellt AIMA aus, nicht die Câmara. Seit dem 1. Juli 2026 beantragst du sie über das Portal de Renovações von AIMA (statt des früheren Kontaktformulars), mit Ausweis, CRUE und bei Umzug einem Nachweis der neuen Adresse (Bescheinigung der Junta, Kaufurkunde oder Mietvertrag); persönlich einbestellt wirst du nur, wenn AIMA biometrische Daten braucht. Das Gesetz sieht höchstens 15 Tage vor, abhängig nur von der Prüfung der Aufenthaltsdauer (Art. 16), die AIMA-Seite nennt bis zu drei Monate. Die Bescheinigung ist freiwillig: Laut SNS musst du sie nach Ablauf des CRUE nicht beantragen, sie ist aber der einfachste Nachweis deines Status.
Staatsangehörigkeit
Seit dem 19. Mai 2026 (Lei Orgânica 1/2026) können Bürger der EU-Mitgliedstaaten die portugiesische Staatsangehörigkeit nach 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt beantragen (10 Jahre für die meisten anderen Staatsangehörigkeiten), mit Nachweis von Portugiesischkenntnissen sowie Wissen über Kultur, Geschichte und staatsbürgerliche Rechte und Pflichten. Der Gesetzestext nennt die EU-Mitgliedstaaten; kommst du aus Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, klär beim IRN, welche Frist für dich gilt. Siehe wie lange bis zur Staatsangehörigkeit und Portugiesisch A2.
Schritt für Schritt
- Vor oder bei der Ankunft: NIF, dann Bankkonto; einen Mietvertrag oder anderen Adressnachweis bereithalten.
- Wenn du anfängst zu arbeiten: NISS (durch dich oder den Arbeitgeber).
- Tag 91 bis 120: CRUE bei der Câmara; Angehörige ohne EU-Pass beantragen ihre Karte im selben Zeitraum bei AIMA.
- Mit dem CRUE: Anmeldung im Gesundheitszentrum und número de utente.
- Innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Steueransässigkeit: NIF beim Finanzamt auf ansässig umstellen.
- Führerschein: die Regeln für deinen Führerschein findest du unter Führerschein umschreiben.
- Nach 5 Jahren: Daueraufenthaltsbescheinigung bei AIMA.
Behalte den Überblick mit der Umzugs-Checkliste und lies EU-Bürger: der Papierkram, nach dem keiner fragt. Noch unsicher, wo du leben willst? Vergleiche die Kosten mit dem Lebenshaltungskosten-Rechner oder starte mit Porto oder Lissabon. Die Abläufe unterscheiden sich leicht zwischen den Câmaras; was als Praxis in Porto beschrieben ist, ist ein Beispiel, also vor Ort bestätigen.
Häufige Fragen
Brauchen EU-Bürger ein Visum, um in Portugal zu leben?
Wann muss ich das CRUE beantragen, und was passiert, wenn ich es nicht tue?
Was kostet das CRUE 2026?
Welche Unterlagen brauche ich für das CRUE?
Macht mich das CRUE in Portugal steuerlich ansässig?
Mein Ehepartner ist kein EU-Bürger. Was braucht er?
Wann bekomme ich als EU-Bürger das Daueraufenthaltsrecht?
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