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D2-Visum Portugal 2026: Voraussetzungen, Kosten, Golden Visa

Cosmic Vortex · Aktualisiert 2026-09-27 ✓ belegt

Das D2 ist Portugals Aufenthaltsvisum für alle, die hier selbstständig arbeiten oder ein Unternehmen führen wollen: Freelancer und Freiberufler, Gründer und zugewanderte Unternehmer, die in ein portugiesisches Unternehmen investieren. Es ist weder ein Visum für passives Einkommen noch eine Aufenthaltserlaubnis gegen Investition – das Konsulat und später die AIMA wollen echte Tätigkeit sehen. Dieser Leitfaden hält sich an das, was Gesetz und offizielle Seiten sagen, Stand September 2026.

Für wen: Nicht-EU-Bürger, die selbstständig / freiberuflich arbeiten oder in ein Unternehmen in Portugal investieren (Lei 23/2007, Art. 60 und 89).
Geld: Existenzmittel gekoppelt an den Mindestlohn 2026 von 920 €/Monat – 100 % für den ersten Erwachsenen, 50 % für jeden weiteren Erwachsenen, 30 % pro Kind. Wer investiert, muss sie für mindestens 12 Monate nachweisen (11.040 € für einen Erwachsenen).
Nachweis der Tätigkeit: Dienstleistungsvertrag oder schriftliches Angebot (Freelancer), oder Erklärung plus Belege der Investition bzw. verfügbarer Mittel in Portugal (Unternehmer).
Gebühren: 110 € Konsulargebühr; Aufenthaltstitel bei der AIMA 247,30 € am Schalter (25 % weniger bei digitalem Antrag).
Fristen: Das Konsulat entscheidet in 60 Tagen; die AIMA entscheidet über den Titel in 90 Tagen (+30 in Ausnahmefällen).
Was du bekommst: ein Visum für 4 Monate mit zwei Einreisen, dann einen Aufenthaltstitel für 2 Jahre, verlängerbar um jeweils 3 Jahre.

Für wen das D2 gedacht ist

Das Gesetz fasst zwei Gruppen in einem Visum zusammen (Art. 60 der Lei 23/2007):

  • Selbstständige – du hast einen Vertrag oder ein schriftliches Dienstleistungsangebot in einem freien Beruf und bist, falls der Beruf in Portugal reglementiert ist, zur Ausübung berechtigt.
  • Zugewanderte Unternehmer – du hast bereits investiert, oder du weist verfügbare Mittel in Portugal nach (auch ein Kredit einer portugiesischen Bank zählt) und zeigst deine Investitionsabsicht, oder du entwickelst ein innovatives Projekt in einem zertifizierten Inkubator.

Die dritte Option ist das StartUP Visa: Zuerst nimmt dich ein zertifizierter Inkubator auf und IAPMEI (die staatliche Agentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) genehmigt deine Bewerbung auf ihrer Plattform; danach beantragst du das Visum beim Konsulat mit der IAPMEI-Bestätigung über deinen Inkubationsvertrag. Es ist dasselbe Visum, nur eine andere Eingangstür.

Kommt dein Einkommen aus Remote-Arbeit oder ausländischen Kunden, während du hier lebst, vergleiche mit dem D8 – es verlangt Einkünfte von mindestens vier Mindestlöhnen in den letzten drei Monaten, aber kein portugiesisches Unternehmen. Willst du vor allem einen Titel mit sehr wenig Zeit im Land, geht es um das Golden Visa – siehe unten.

D2 oder Golden Visa?

Viele suchen „D2 vs Golden Visa", weil bei beiden von Investition die Rede ist. In der Praxis sind es sehr unterschiedliche Werkzeuge:

D2Golden Visa (ARI)
ZweckIn Portugal leben und selbstständig arbeiten oder dein Unternehmen führenAufenthaltstitel für eine Investitionstätigkeit, die mindestens 5 Jahre gehalten wird
GeldKeine gesetzliche Mindestinvestition; nötig sind echte Tätigkeit oder Investition plus Existenzmittel (ab 920 €/Monat)Ab 250.000 € (Kultur/Kulturerbe) oder 500.000 € (Forschung, Investmentfonds, Firma + 5 Arbeitsplätze) oder Schaffung von 10 Arbeitsplätzen. Immobilienkauf steht nicht unter den Optionen, die die AIMA nennt
Staatliche Gebühren110 € Visum + 247,30 € Titel842,80 € Prüfung + 8.418,90 € Titel (Schaltertarife)
Musst du hier leben?Ja. Der befristete Titel kann entzogen werden, wenn du ohne triftigen Grund 6 Monate am Stück oder insgesamt 8 Monate während seiner Gültigkeit im Ausland bistMindestens 7 Tage im ersten Jahr und 14 Tage in jedem folgenden Zweijahreszeitraum
FamilieKann gleichzeitig mit dir beantragen; späterer Familiennachzug verlangt in der Regel 2 Jahre Aufenthalt (minderjährige Kinder ausgenommen)Keine Wartezeit für den Familiennachzug
DaueraufenthaltNach 5 Jahren befristetem Aufenthalt, mit Portugiesisch-Grundkenntnissen, Mitteln und Wohnung – gleiche Regel für beide
StaatsbürgerschaftSeit 19. Mai 2026: 10 Jahre legaler Aufenthalt (7 für Staatsangehörige portugiesischsprachiger Länder und EU-Bürger), dazu Sprach- und Staatskundekenntnisse – gleiches Gesetz für beide

Ehrlich zusammengefasst: Das D2 kostet wenig Gebühren, verlangt aber dein Leben und deine Arbeit in Portugal; das Golden Visa verlangt viel Kapital, aber kaum Anwesenheit.

Voraussetzungen

Alle Aufenthaltsvisa haben dieselben allgemeinen Bedingungen (Art. 52): kein Einreiseverbot und keine SIS-Ausschreibung, gültiger Pass, Reiseversicherung, Existenzmittel und keine Verurteilung wegen einer Straftat, die in Portugal mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist. Zusätzlich verlangt das D2:

  • Selbstständige: einen Gesellschaftsvertrag oder ein schriftliches Angebot für einen Dienstleistungsvertrag und, falls der Beruf in Portugal reglementiert ist, eine Bestätigung der zuständigen Stelle über deine Berechtigung.
  • Unternehmer: eine Erklärung über die getätigte oder geplante Investition in Portugal mit Art, Höhe und Dauer, dazu Nachweise bereits getätigter Investitionen – oder Nachweise verfügbarer Mittel in Portugal und einen klar beschriebenen Investitionsplan.
  • StartUP Visa: die IAPMEI-Erklärung über deinen Inkubationsvertrag mit einem zertifizierten Inkubator.

Dokumenten-Checkliste

  • Antragsformular für das nationale Visum, ausgefüllt und unterschrieben.
  • Zwei gleiche, aktuelle Passfotos.
  • Pass, gültig 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus, plus Kopie der Datenseite.
  • Nachweis des legalen Aufenthalts im Antragsland, falls du nicht dessen Staatsangehöriger bist.
  • Reiseversicherung für medizinische Kosten, Notfallversorgung und Rücktransport (Brasilianer mit PB4 und UK-Residenten mit S1 können befreit sein).
  • Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder dem Land, in dem du seit über einem Jahr lebst, mit Haager Apostille oder legalisiert (unter 16 nicht nötig).
  • Nachweis der Existenzmittel.
  • Die D2-spezifischen Unterlagen aus dem Abschnitt oben.
⚠️ Die Liste des MNE ist die Basisliste: Jedes Konsulat kann mehr verlangen. Prüfe die D2-Liste deines Konsulats, bevor du einen Termin buchst – in vielen Ländern läuft der Termin über das VFS-Visazentrum, nicht über das Konsulat selbst.

Kosten und Gebühren

  • Konsularische Visumgebühr: 110 € (Kinder bis 6 Jahre befreit).
  • Aufenthaltstitel bei der AIMA: 133,00 € für Annahme und Prüfung + 114,30 € für die Ausstellung des befristeten Titels = 247,30 € am Schalter; für digital gestellte Anträge gewährt die AIMA 25 % Ermäßigung.
  • Verwaltungsbeschwerde gegen eine Visumablehnung: 75 €.
  • Existenzmittel sind keine Gebühr, sondern Geld, das du nachweisen musst: 920 €/Monat für dich, 460 € für einen zweiten Erwachsenen, 276 € pro Kind (2026).

Schritt für Schritt und realistischer Zeitplan

  • 1. Die geschäftliche Seite vorbereiten – Dienstleistungsvertrag oder Angebot unterschreiben, oder die Investition dokumentieren und Mittel nach Portugal überweisen (bzw. Inkubator und IAPMEI-Zusage für das StartUP Visa sichern).
  • 2. Persönliche Unterlagen sammeln – Führungszeugnis mit Apostille, Versicherung, Fotos, Mittelnachweis.
  • 3. Antrag beim zuständigen Konsulat oder VFS in deinem Wohnsitzland stellen und 110 € zahlen.
  • 4. Auf die Entscheidung warten – die gesetzliche Frist beträgt 60 Tage. Mit dem Visum erhältst du eine Aufenthalts-Vorgenehmigung mit vorläufiger Steuernummer (NIF), Sozialversicherungs- und Gesundheitsdienstnummer.
  • 5. Innerhalb der 4 Monate einreisen – das D2 erlaubt zwei Einreisen und 4 Monate Aufenthalt; in dieser Zeit stellst du den Antrag bei der AIMA.
  • 6. Tätigkeit anmelden – Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt (Finanças) und bei der Sozialversicherung melden oder dein Unternehmen gründen.
  • 7. Aufenthaltstitel bei der AIMA – Entscheidung in 90 Tagen (+30 in Ausnahmefällen).

Allein die gesetzlichen Fristen ergeben rund fünf Monate (60 + 90 Tage). Unterlagen, Apostillen und Terminwarteschlangen kommen dazu – plane mit Puffer, nicht mit dem Minimum.

Nach der Ankunft: Aufenthaltstitel bei der AIMA

Die AIMA erteilt den D2-Titel, wenn du die allgemeinen Bedingungen und die besonderen aus Art. 89 erfüllst: eine nach portugiesischem Recht gegründete Gesellschaft, Tätigkeitsbeginn beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung gemeldet als Einzelperson, oder ein Dienstleistungsvertrag in einem freien Beruf; Berechtigung, wo nötig; Existenzmittel; und Anmeldung bei der Sozialversicherung. Die AIMA-Liste nennt zusätzlich eine eidesstattliche Wohnsitzerklärung mit Nachweis (Mietvertrag, Erklärung des Vermieters oder Grundbuchauszug), deine letzten Rechnungen oder den Handelsregisterauszug der Firma sowie deine Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung.

Was sich am 11. September 2026 geändert hat: Die Lei 62/2026 ist in Kraft getreten. Die AIMA muss über einen neuen Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen entscheiden, verlängerbar um 30 Tage nur in außergewöhnlichen, begründeten Fällen (etwa bei einem komplexen Verfahren), und muss dich darüber informieren. Verlängerungen müssen in 60 Tagen entschieden werden. Die alte Regel, nach der eine nicht entschiedene Verlängerung als genehmigt galt (stillschweigende Genehmigung, früherer Art. 82 Nr. 7), wurde aufgehoben – Schweigen bedeutet keine Zustimmung mehr. Heb die Antragsbestätigung auf und verfolge die Fristen mit unserem AIMA-Fristenrechner.

Der erste Titel gilt 2 Jahre und wird dann um jeweils 3 Jahre verlängert. Beantrage die Verlängerung mindestens 30 Tage vor Ablauf; die Antragsbestätigung gilt 60 Tage (verlängerbar) wie ein Titel. Seit demselben Gesetz kannst du die Art deiner selbstständigen Tätigkeit per einfacher Mitteilung an die AIMA ändern, ohne neue Karte; eine Anstellung ist ebenfalls möglich, wenn du die Karte ersetzen lässt.

⚠️ Der frühere Weg, diesen Titel ohne D2-Visum direkt in Portugal zu bekommen (Art. 89 Nr. 2), wurde aufgehoben. Rechne damit, vom Ausland aus zu beantragen.

Steuern und Sozialversicherung für Selbstständige

Die meisten D2-Selbstständigen arbeiten mit recibos verdes – Rechnungen als selbstständig Tätige nach Anmeldung des Tätigkeitsbeginns. Die Grundlagen der Sozialversicherung laut offiziellem Leitfaden 2026:

  • Bist du zum ersten Mal selbstständig, beginnst du am 1. Tag des 12. Monats nach Tätigkeitsbeginn mit Beiträgen – praktisch fast ein erstes Jahr ohne Beiträge (früher einsteigen ist auf Antrag möglich).
  • Du gibst eine Quartalserklärung ab (Januar, April, Juli, Oktober).
  • Dein maßgebliches Einkommen sind 70 % der in Rechnung gestellten Dienstleistungen der letzten drei Monate (20 % bei Warenverkauf); ein Drittel davon ist deine monatliche Bemessungsgrundlage.
  • Der Beitragssatz beträgt 21,4 %. Offizielles Beispiel: 6.000 € Dienstleistungen → 4.200 € maßgeblich → 1.400 €/Monat Grundlage → 299,60 €/Monat.

Die Einkommensteuer (IRS) hängt von deiner gesamten Situation ab – sprich mit einem zertifizierten Buchhalter, bevor du die erste Rechnung ausstellst.

Familie mitbringen

Es gibt zwei verschiedene Wege:

  • Gemeinsam mit dir: Ehepartner und Angehörige können gleichzeitig mit deinem D2 ein Aufenthaltsvisum beantragen, mit Nachweis ausreichender stabiler Mittel für alle für 12 Monate (oder die Aufenthaltsdauer, falls kürzer).
  • Später per Familiennachzug in Portugal: Seit der im Oktober 2025 veröffentlichten Reform (Lei 61/2025) brauchst du in der Regel einen Aufenthaltstitel, der seit mindestens 2 Jahren gültig ist (15 Monate für Ehepartner, mit denen du vor der Einreise 18 Monate zusammengelebt hast). Minderjährige oder betreuungsbedürftige Kinder und der Ehepartner, der ihr Elternteil ist, sind von der Wartezeit ausgenommen. Nötig sind außerdem angemessener Wohnraum und Mittel für alle ohne Sozialleistungen.

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fehlende oder abgelaufene Unterlagen – vor allem das Führungszeugnis ohne Apostille.
  • Ein vager Geschäftsfall – ein Angebot ohne echten Auftraggeber oder eine „Investitionsabsicht" ohne Mittel in Portugal und ohne beschriebenen Plan.
  • Unzureichende Mittel für dich und jedes Familienmitglied.
  • Reglementierter Beruf ohne Nachweis der Berechtigung in Portugal.
  • Vorstrafen – Verurteilung wegen einer Straftat mit mehr als einem Jahr Haftandrohung oder eine SIS-Ausschreibung.
  • Bei der AIMA: kein Tätigkeitsbeginn, keine Sozialversicherungsanmeldung oder kein Wohnnachweis.

Eine Visumablehnung kann angefochten werden: Die Verwaltungsbeschwerde kostet 75 €. Die Ablehnung eines Titels muss mit Begründung und dem Hinweis auf den Rechtsweg zugestellt werden.

Welches Visum brauchst du wirklich?Drei kurze Fragen → dein Weg, mit den ehrlichen Alternativen.

Häufige Fragen

Was ist das D2-Visum für Portugal?
Das Aufenthaltsvisum für Nicht-EU-Bürger, die selbstständig arbeiten oder in ein Unternehmen investieren (Lei 23/2007, Art. 60). Es gilt 4 Monate für zwei Einreisen; damit beantragst du bei der AIMA einen Aufenthaltstitel für 2 Jahre.
Wie viel Geld brauche ich für das D2?
Existenzmittel auf Basis des Mindestlohns 2026: 920 €/Monat für dich, 50 % mehr pro weiterem Erwachsenen und 30 % pro Kind. Wer investiert, muss sie für mindestens 12 Monate nachweisen (11.040 € für einen Erwachsenen). Eine feste Mindestinvestition gibt es gesetzlich nicht.
D2 oder Golden Visa – was passt besser?
Das hängt von deinem Plan ab. Das D2 hat niedrige Gebühren (110 € + 247,30 €), verlangt aber, dass du in Portugal lebst und arbeitest. Das Golden Visa verlangt 250.000–500.000 € oder 10 Arbeitsplätze, kostet 842,80 € + 8.418,90 € AIMA-Gebühren und nur 7 Tage im ersten Jahr und 14 Tage je folgendem Zweijahreszeitraum.
Wie lange hat die AIMA für die Entscheidung über den D2-Titel?
Seit Inkrafttreten der Lei 62/2026 am 11. September 2026: 90 Tage, verlängerbar um 30 Tage nur in begründeten Ausnahmefällen. Verlängerungen: 60 Tage. Die stillschweigende Genehmigung von Verlängerungen wurde aufgehoben – Schweigen ist keine Zustimmung mehr. Nutze unseren AIMA-Fristenrechner.
Kann meine Familie mit dem D2 mitkommen?
Ja. Ehepartner und Angehörige können gleichzeitig mit dir ein Aufenthaltsvisum beantragen, mit Mittelnachweis für alle. Kommen sie später per Familiennachzug, brauchst du in der Regel einen seit 2 Jahren gültigen Titel – außer für minderjährige Kinder.

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