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← Glossar portugiesischer Begriffe

Artigo 88.º (Aufenthaltstitel für abhängige Beschäftigung)

Der Artikel des Gesetzes 23/2007, der eine Aufenthaltserlaubnis für eine abhängige Beschäftigung gewährt. Voraussetzung sind ein gesetzeskonformer Arbeitsvertrag und die Anmeldung bei der Segurança Social, dazu die allgemeinen Bedingungen aus Artikel 77 — darunter ein gültiges Aufenthaltsvisum, ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt und eine Unterkunft.

Der bekannte Weg über 88.º n.º 2 — den Antrag ohne Arbeitsvisum aus Portugal heraus über eine manifestação de interesse zu stellen — wurde am 3. Juni 2024 abgeschafft (Decreto-Lei 37-A/2024); vorher eingereichte Anträge konnten nach Übergangsregeln weiterlaufen. Der benachbarte 89.º betrifft Selbstständige und Unternehmer. Seit das Gesetz 62/2026 am 11. September 2026 in Kraft trat, genügt für einen Wechsel des Arbeitgebers — oder der Art der Tätigkeit — eine Mitteilung an die AIMA, ohne neuen Aufenthaltstitel.